Dr. Tuerk, Dorfmueller, Hoheisel, Trebinger . Rechtsanwälte Dr. Tuerk, Dorfmueller, Hoheisel, Trebinger . Rechtsanwälte
KANZLEIPORTRAIT
KANZLEIPORTRAIT
 

Unsere Anwaltssozietät wurde 1969 von Rechtsanwalt Dr. Rolf Türk gegründet. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt seit der Gründung auf der Beratung des Mittelstandes in allen rechtlichen Fragen.

Heute sind in unserer Kanzlei vier Sozien sowie weitere Kooperationspartner tätig.

Zudem arbeiten wir ständig mit erfahrenen Steuerberatern, einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht für alle Fragen des öffentlichen Rechts, sowie einem lokalen Partner in der deutschen Hauptstadt Berlin für dortige Terminswahrnehmungen zusammen.

Unser Seniorpartner Dr. Rolf Türk bringt seine Erfahrungen aus dem Bereich des Banken- und Sparkassenwesens sowie des internationalen Wirtschafts- und Aktienrechts ein.

Dr. Türk berät unsere Mandanten des weiteren im Rahmen der Vermögensverwaltung von In- und Auslandsvermögen. Das umfasst die Beratung, auch die Beantwortung aller Fragen zum Außensteuerrecht, die sich aus der Vermögensverwaltung ergeben.

Rechtsanwalt Sebastian Dorfmüller befasst sich mit allen Fragen des Rechts der Personal- und Kapitalgesellschaften von der Gründung bis zur Liquidation. Er ist ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Insolvenzrechts. Zu seinen Schwerpunkten gehören zudem die Begleitung von Unternehmen in der Krise, ihre Umwandlung und Übertragung, sowie die Neugründung.

Weiterhin berät Rechtsanwalt Dorfmüller Mandanten in allen Kern- und Randgebieten des Immobilienwirtschaftsrechts. Hierzu zählen unter anderem die Beratung bei Grundstücksgeschäften, bei der Projektentwicklung und im Bereich des Gewerblichen- und Pachtrechts.

Gerne unterstützt Rechtsanwalt Dorfmüller unsere Mandanten auch bei allen Fragen der Immobilienfinanzierung.

Er ist zudem ein kompetenter Ansprechpartner in den Bereichen des Bau- und Architektenrechts. Er berät Sie gerne zu allen Fragen des Werkvertragrechts und der VOB einschließlich des Vergaberechts. Zu den so betreuten Mandanten gehören mittelständische Bauunternehmen sowie europaweit agierende Nachunternehmer, private Bauherren sowie Architekten und Sonderfachleute.

Rechtsanwalt Christian Hoheisel ist Fachanwalt für Steuerrecht und berät ständig verschiedene Hausverwaltungen in allen Fragen des Miet- und WEG-Rechts. Er beschäftigt sich des weiteren mit allen Fragen des Gesellschafts-, Franchise-, und Markenrechts.

Zum Franchiserecht beraten wir seit über 10 Jahren ständig deutschlandweit operierende Franchisegeber sowie verschiedene Franchisenehmer aus den Bereichen Immobilien, Telekommunikation und Mode. Wir haben in dieser Zeit Verträge für Franchisesystem sowie Lizenzverträge entwickelt und in zahlreichen Rechtsstreiten zur Weiterentwicklung des Franchiserechts beigetragen.

Im Bereich des Wettbewerbs und Markenrecht beschäftigen wir uns mit der Anmeldung und Überwachung von Marken sowie Abwehr und Durchsetzung von Unterlassung- und Schadenersatzansprüchen. In diesen Bereichen vertreten wir zahlreiche regional markenstarke Unternehmen.

Im Bereich Gesellschaftsrecht beschäftigen wir uns mit der allgemeinen Beratung sowie Gründung und Umwandlung von Kapitalgesellschaften.

Wir vertreten eine Vielzahl private Anleger und Immobilienbesitzer sowie Hausverwaltungen in den Bereichen Wohnungseigentumsrecht und gewerbliches und privates Mietrecht.

Frau Rechtsanwältin Nicole Trebinger ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Sie befasst sich mit allen Fragen es individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts.

Sie ist darüber hinaus Ansprechpartnerin für alle Fragen des Rechts der Berufgenossenschaften und des Handelsvertreterrechts.

Seit mehreren Jahren betreut sie mittelständige Gesellschaften mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern bei ihren arbeitsrechtlichen Problemen. Weiterhin befasst sie sich mit der Erstellung von Arbeitsverträgen sowie der Durchführung von Betriebsvereinbarungen und arbeitsrechtlichen Fragen bei Auslagerungen und Betriebsstilllegung.

Hierbei ist sie in den verschiedenen Branchen mit den zahlreichen sich aus den dortigen Regelungen, brachenspezifischen Besonderheiten und Tarifverträgen ergebenden Fragestellungen vertraut.

Im Bereich Familienrecht ist Frau Trebinger für alle Fragen zu den Themen Scheidung, Unterhalt und Kindschaftssachen zuständig. Ebenso beschäftigt sie sich mit dem privaten und geschäftlichen Erbrecht.

Wir sind lokal wie überregional ausgerichtet. Zu unseren Mandanten zählen nicht nur regionale, sondern auch überregionale Unternehmen aus allen Teilen Deutschland sowie dem angrenzenden deutschsprachigem Sprachraum.

Wir sind verhandlungssicher in den Sprachen Englisch und Französisch.

 


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